Richtlinien für Therapiebegleithunde

Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.

 

Tiergestützte Therapie umfasst unter Beiziehung der entsprechenden Fachleute geplante pädagogische, psychologische und sozialintegrative Angebote mit Tieren für Personen aller Altersgruppen mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten. Sie beinhaltet auch gesundheitsfördernde, präventive und rehabilitative Maßnahmen. Tiergestützte Therapie findet im Einzel- und Gruppensetting statt.

Voraussetzung für die Bezeichnung als Therapiebegleithund

Voraussetzung  für  die  Bezeichnung  als  „Therapiebegleithund“  ist  eine  Ausbildung  und  die   positive Beurteilung durch ein Gutachten von Sachverständigen. Bei dieser Beurteilung ist vor allem auf Gesundheit, Sozial- und Umweltverhalten, Gehorsam, Kontrollierbarkeit und auf das funktionierende Zusammenspiel mit Menschen mit Behinderung sowie mit dem eigenen  Halter  oder  der  eigenen  Halterin  Bedacht  zu  nehmen.“